Nationalparkplan
Basierend auf der Nationalparkverordnung werden im Nationalparkplan Bayerischer Wald die mittelfristigen Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Nationalparks Bayerischer Wald formuliert. Sie dienen der Nationalparkverwaltung als Handlungsanleitung für ihre tägliche Arbeit und geben den übrigen mit dem Nationalpark befassten Fachstellen und Institutionen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen an die Hand. Durch die Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, dem Kommunalen Nationalparkausschuss und dem Nationalparkbeirat konnte der Nationalparkplan auf eine breite Basis gestellt werden. Er trägt maßgeblich dazu bei, die zielgerichtete Entwicklung des Nationalparks im Sinne des Naturschutzes und zum Wohle der Menschen vor Ort und ihrer Gäste voranzubringen.
Der Nationalparkplan besteht aus zehn Bänden. Neben Leitbild und Zielen des Nationalparks behandelt er unter anderem die Themen Arten- und Biotopenschutz, Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, Bildungs- und Erholungseinrichtungen, Schalenwildmanagement, Renaturierung, Nutzungen und Gestattungen, Wegeplan, Bildungs- und Erholungseinrichtungen, Forschung sowie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Naturzone des Nationalparks, in der sich Tiere und Pflanzen frei von menschlichen Eingriffen entwickeln können, soll bis 2027 in kontinuierlichen Schritten auf 75 Prozent der gesamten Fläche erweitert werden, wie dies auch die Nationalparkverordnung vorgibt. Der Schutz von Arten und Biotopen soll weiter ausgebaut werden. So sollen die Rückzugsräume für Auerhuhn und Luchs verbessert werden. Geplant ist zudem, Moore und Fließgewässer zu renaturieren. Eine Besonderheit stellen die in die Nationalparkwälder eingestreuten ehemaligen Bergweiden (Schachten) dar. Die dort vertretenen Borstgrasrasen sollen auch künftig offengehalten werden, um deren spezifische Pflanzen- und Tierwelt zu bewahren.
Wichtige Aufgabe ist es auch, das Wissen um das außergewöhnliche Naturerbe des Nationalparks Bayerischer Wald Kindern und Erwachsenen näher zu bringen. So unterstützt das Bayerische Umweltministerium den Betrieb der drei großen Informations- und Umweltbildungseinrichtungen im Nationalpark jährlich mit rund 1,3 Mio. EURO.
Nationalparkplan Hauptband - Leitbild und Ziele

Hauptband Leitbild und Ziele
Hauptband Leitbild und Ziele barrierearm
Hauptband Leitbild und Ziele in tschechischer Sprache
Hauptband Leitbild und Ziele in englischer Sprache
Nationalparkplan Anlageband: Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen
Der vorliegende Anlageband „Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen“ ist Bestandteil des Nationalparkplans. Er soll entsprechend den §§ 12a, 13 und 14 NP-VO folgende Punkte festlegen...
Anlageband Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen
Anlageband Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Arten und Biotopenschutz
§ 3 Abs. 1 NP-VO legt als Schutzzweck des Nationalparks fest, „eine für Mitteleuropa charakteristische, weitgehend bewaldete Mittelgebirgslandschaft mit ihren heimischen Tier- und Pflanzengesellschaften...
Anlageband Arten- und Biotopschutz
Anlageband Arten- und Biotopschutz barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Schalenwildmanagement
Das Schalenwildmanagement im Nationalpark umfasst neben der Regulierung des Schalenwildes auch Maßnahmen, die zur Erfüllung der in Kapitel 2.2. genannten Ziele notwendig sind...
Anlageband Schalenwildmanagement
Anlageband Schalenwildmanagement barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Renaturierung
Im vorliegenden Anlageband „Renaturierung" werden gemäß dem in der NP-VO festgelegten Auftrag (vgl. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 1 und 2 NP-VO) die Renaturierungsmaßnahmen für den anstehenden Planungszeitraum...
Anlageband Renaturierung
Anlageband Renaturierung barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Nutzungen und Gestattungen
Im vorliegenden Anlageband werden die noch bestehenden Nutzungen und Gestattungen zusammengestellt und Festlegungen getroffen, ob und in welchem Umfang bzw. Zeitrahmen diese gemäß § 13 Abs. 6 NP-VO...
Anlageband Nutzungen und Gestattungen
Anlageband Nutzungen und Gestattungen barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Wegeplan
Nach Art. 8 Abs. 3 BayNatSchG und § 3 Abs. 2 Ziff. 5 NPVO ist der Nationalpark der Bevölkerung zu Bildungs- und Erholungszwecken zu erschließen, soweit es der Schutzzweck erlaubt...
Anlageband Wegeplan
Anlageband Wegeplan barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Themenbereich „Bildung und Erholung“ (vgl. § 3 Abs. 2 Ziff. 5 und § 5 NP-VO) wird im Nationalparkplan in drei Anlagebänden behandelt...
Anlageband Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Anlageband Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Bildungs- und Erholungseinrichtungen
Nach Art. 8 Abs. 3 BayNatSchG und § 3 Abs. 2 Ziff. 5 NPVO ist der Nationalpark der Bevölkerung zu Bildungs- und Erholungszwecken zu erschließen, soweit es der Schutzzweck erlaubt...
Anlageband Bildungs- und Erholungseinrichtungen
Anlageband Bildungs- und Erholungseinrichtungen barrierearm
Nationalparkplan Anlageband: Forschung
Ziel des Anlagebandes „Forschung" ist es, den derzeitigen Forschungsstand und die mittelfristig geplanten Vorhaben, vor allem jedoch die Ziele der Forschung im Nationalpark darzustellen...
Anlageband Forschung
Anlageband Forschung barrierearm
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Bestellinformationen
Druckexemplare des Nationalparkplans sind zum Stückpreis von 39,80 Euro über den Nationalpark Bayerischer Wald, Freyunger Str. 2, 94518 Grafenau, poststelle(at)npv-bw.bayern.de oder im Publikationsshop des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zu beziehen.
Link zum Nationalparkplan im Publikationsshop des Bayerischen Staatsministeriumsfür Umwelt und Gesundheit

