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Waldschutz

Walderhaltung
Grundsätzlich sind Walderhaltungsmaßnahmen (Pflanzungen) im Hochlagenwald nur unter folgenden Voraussetzungen vorgesehen:
Soweit die natürliche Walderneuerung flächig und längerfristig ausbleibt, soll die Entwicklung einer standortgerechten, natürlichen Waldzusammensetzung unterstützt werden (§ 14 Abs. 4 NP-VO).
In den Hochlagenwäldern des Falkenstein-Rachel-Gebietes soll die natürliche Walderneuerung dort, wo die Borkenkäferbekämpfung die Verjüngung beeinträchtigt oder keine ausreichende Verjüngung im Sinne von § 14 Abs. 4 NP-VO vorhanden ist, durch Ausbringung autochthoner Hochlagenpflanzen unterstützt werden.
Tatsächlich wurden in den Jahren 1997 bis 2001 in den Hochlagen des Falkenstein-Rachel-Gebietes noch etwa 40.000 Fichten-Kleinballenpflanzen ausgebracht.
Durch periodische Inventuren wird die Entwicklung der Verjüngung in den Hochlagen des Rachel-Lusen-Gebietes genau beobachtet. Die Ergebnisse dieser Inventuren zeigen, daß auf Pflanzungen verzichtet werden kann. Laut Hochlageninventur 2005 finden sich durchschnittlich etwa 4500 Verjüngungspflanzen (größer 20 cm) je Hektar.
Waldpflege
Entsprechend den Festlegungen im Nationalparkplan sind Waldpflegemaßnahmen grundsätzlich möglich, allerdings auf den Randbereich beschränkt.
Durch Waldpflegemaßnahmen soll erreicht werden, dass der Randbereich des Nationalparks seine Schutzfunktion gegenüber dem angrenzenden Wirtschaftswald bestmöglich erfüllen kann.
Im Randbereich des Falkenstein-Rachel-Gebietes sollen vorrangig in jüngeren und mittelalten sowie weniger naturnahen Beständen Mischbaumarten gefördert werden. In älteren Beständen ist in erster Linie die Einbringung von Tanne und Laubbaumarten vorgesehen, wo diese sich nicht ausreichend natürlich verjüngen.
Auch im Randbereich des Rachel-Lusen-Gebietes sind Waldpflegemaßnahmen in weniger naturnahen Waldbeständen grundsätzlich möglich. Sie beschränken sich in der Regel auf die Pflanzung von Mischbaumarten in ausgeräumten „Käferlöchern“ und fichtenreichen Altbeständen, sofern keine ausreichende natürliche Verjüngung von Tanne und Laubbaumarten zu erwarten ist und ggf. auf die punktuelle Begünstigung von Mischbaumarten.
Tatsächlich wurden in den Jahren 1998 bis 2011 Waldpflegemaßnahmen nur in sehr geringem Umfang - vor allem im Zusammenhang mit der Abgewährung von Forstrechten - durchgeführt.
Weiterführende Informationen
- Hochlageninventur 2005
- Hochlageninventur 2005 - Barrierearme Alternative
- Hochlageninventur 2011 (demnächst hier downloadbar)
- Totholzkartierung Falkenstein-Rachel-Gebiet
- Totholzkartierung Rachel-Lusen-Gebiet

