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Borkenkäfer

Die Borkenkäferbekämpfung im Nationalpark ist durch die Nationalparkverordnung grundlegend festgelegt:
Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass Borkenkäferbekämpfungsmaßnahmen dauerhaft in der Zone III (Randbereich) und Zone IV (soweit die Erholungszone innerhalb des Randbereichs liegt), bis zum Jahr 2027 in der Zone II a und b (Hochlagen im Erweiterungsgebiet und deren Schutzzone) sowie in der Zone II c (Gebiet zwischen der Schutzzone um den Hochlagenwald im Erweiterungsgebiet und dem Rand-bereich) bis zur Überführung in die Naturzone durchgeführt werden.
Aufgearbeitet werden die vom Borkenkäfer (vor allem Buchdrucker, daneben Kupferstecher) befallenen Bäume sowie vorbeugend die durch Windwurf oder Schneebruch anfallenden potentiellen Brutbäume. Die erforderliche Borkenkäferbekämpfung soll wirkungsvoll und Natur schonend durchgeführt werden.

