Geflügelpest-Vorsorge im Tier-Freigelände

Bayernweite Stallpflicht: Hühner, Gänse und Enten des Nationalparks müssen ihre Gehege bei Neuschönau verlassen

Pressemitteilung Nr. 61/16

Datum: 21.11.2016

Viele Bewohner der Volieren-Anlage „Vögel am Waldrand“, wie diese Moorente, müssen derzeit eingestallt werden. (Foto: Gregor Wolf/Nationalpark Bayerischer Wald)

Viele Bewohner der Volieren-Anlage „Vögel am Waldrand“, wie diese Moorente, müssen derzeit eingestallt werden. (Foto: Gregor Wolf/Nationalpark Bayerischer Wald)

Neuschönau. Wegen mehreren bestätigten Fällen einer hochansteckenden Variante der Geflügelpest hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Diese Vorsorge-Maßnahme trifft auch das Tier-Freigelände des Nationalparks Bayerischer Wald bei Neuschönau. Ein Teil der dort untergebrachten Vögel wird derzeit eingestallt und ist daher für Besucher nicht mehr wie gewohnt zu beobachten.

Betroffen sind der Biberteich, die Volieren für Hasel- und Auerhuhn sowie die Gehege-Anlage „Vögel am Waldrand“. Tierpfleger des Nationalparks bringen die Vögel, unter anderem Moorenten, Graugänse, Birkhühner und Krickenten, derzeit in Ausweichquartiere. Sobald die Vorsorgemaßnahme wegen der umgangssprachlich als Vogelgrippe bekannten Tierkrankheit aufgehoben wird, kommen die Bewohner wieder in ihre angestammten Gehege.

 

Bildunterschrift:

Viele Bewohner der Volieren-Anlage „Vögel am Waldrand“, wie diese Moorente, müssen derzeit eingestallt werden. (Foto: Gregor Wolf/Nationalpark Bayerischer Wald)


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