Betretungsrecht der Kerngebiete im Nationalpark Bayerischer Wald

Ab 16. November wieder in Kraft: Zugang nur auf markierten Wegen erlaubt.

Pressemitteilung Nr. 181/13

Datum: 14.11.2013

Vor allem zum Schutze der störungsempfindlichen bestandsgefährdeten Auerhühner dürfen gem. Verordnung der Regierung von Niederbayern die Kerngebiete im Nationalpark Bayerischer Wald nur auf markierten Wegen betreten werden

Vor allem zum Schutze der störungsempfindlichen bestandsgefährdeten Auerhühner dürfen gem. Verordnung der Regierung von Niederbayern die Kerngebiete im Nationalpark Bayerischer Wald nur auf markierten Wegen betreten werden

Gemäß Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald ist u.a. zum Schutze von störempfindlichen Tierarten, z.B. der Auerhühner, das Betreten der Kerngebiete ab 16. November bis 14. Juli eines jeden Jahres nur auf den markierten Wanderwegen erlaubt.

Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum alle nicht markierten Wege – auch der Grenzsteig – innerhalb der Kerngebiete nicht begangen werden dürfen und dadurch auch die Grenzübertrittsstellen am Lackenberg und Hirschbachschwelle/Mittagsberg nicht erreichbar sind.

Die Zugänge in die Kerngebiete sind von der Nationalparkwacht in den letzten Tagen entsprechend ausgeschildert worden.

Die Nationalparkverwaltung bittet alle Wanderer für diese vor allem zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Auerhuhns überlebensnotwendigen Maßnahme um Verständnis.

Rainer Pöhlmann

Bildunterschrift:

Vor allem zum Schutze der störungsempfindlichen bestandsgefährdeten Auerhühner dürfen gem. Verordnung der Regierung von Niederbayern die Kerngebiete im Nationalpark Bayerischer Wald nur auf markierten Wegen betreten werden

Foto: Sascha Rösner

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