Artenschutz – ein Thema, das vor der Haustüre beginnt

Im März 1973 wurde ein Bündnis zum Schutz gefährdeter Tierarten unterzeichnet - das Washingtoner Artenschutzabkommen. Seit 1976 gilt dieses Übereinkommen auch in Deutschland. Das Ziel: den Artenschwund zu stoppen und heimischen Arten wie beispielsweise dem Luchs Lebensraum zu sichern.

Pressemitteilung Nr. 052/11

Datum: 05.04.2011

Mit dem Wegfall der Grenzanlagen in Tschechien 1990 hat der Luchs auch den Bayerischen Wald als angestammten Lebensraum zurück erobert (Foto: Pöhlmann)

Mit dem Wegfall der Grenzanlagen in Tschechien 1990 hat der Luchs auch den Bayerischen Wald als angestammten Lebensraum zurück erobert (Foto: Pöhlmann)

Artenschutz umfasst den Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten wie auch deren Lebensräume. Dezimiert oder zerstört werden diese durch unkontrollierten Fang und Handel oder Veränderungen des Lebensraumes.

Weltweit gibt es verschiedene Richtlinien und Regelungen, um den Verlust von Arten zu vermindern. Das Washingtoner Artenschutzabkommen stellt die älteste Vereinbarung dar und regelt den internationalen Handel mit wildlebenden Arten. Die Berner Konvention von 1979 ist ein Übereinkommen zum Erhalt wild lebender europäischer Pflanzen und Tiere und deren natürlicher Lebensräume. Daraus entwickelte sich 1992 die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie kurz FFH-Richtlinie: Alle Mitgliedstaaten der EU verpflichteten sich, durch den Aufbau des Natura-2000-Schutzgebietssystems das Naturerbe Europas zu sichern.

Auch der Luchs, seit nunmehr ca. 20 Jahren wieder im Bayerischen Wald heimisch, wird in diesen Verordnungen als zu schützende Tierart eingestuft. In Deutschland steht er zusätzlich auf der Roten Liste und wird im Bundesnaturschutzgesetz benannt. Dennoch gilt das Wildtier des Jahres 2011 nach dem Bundesjagdgesetz noch immer, im Gegensatz zum Wolf, als jagdbare Tierart, die allerdings ganzjährig geschont ist, also nicht geschossen werden darf.

Lebensraum findet der Luchs in den Nationalparken Bayerischer Wald und Šumava und den angrenzenden Gebieten in Bayern, Tschechien und Österreich. Rückzugsräume für seltene, sensible und gefährdete Arten sind wichtig. Die Nationalparke Bayerischer Wald und Šumava gehören, wie 13 weitere Schutzgebiete in Bayern, zum europäischen Netzwerk Natura 2000. In ihnen ist der menschliche Einfluss auf ein Minimum reduziert oder ganz eingestellt. So entstehen lange verlorene Landschaftsbilder und Lebensräume wieder neu: Inseln für Pilze, Pflanzen und Tiere, Oasen für den Menschen als Gast und Bewunderer.

Der Verlust der Artenvielfalt ist in Deutschland allgegenwärtig. Im 20. Jahrhundert sind nach Aussage des Bundesamts für Naturschutz 22 Wirbeltierarten ausgestorben oder verschollen. Oftmals handelt es sich dabei um speziell angepasste Tierarten mit kleinem Vorkommen. Viele Tierarten finden sich aber auch in der Kulturlandschaft zurecht – wenn sie dürfen. Z. B. der Luchs. Lebensraumschaffung ist deshalb nicht nur eine Aufgabe innerhalb ausgewiesener Schutzgebiete. Artenschutz beginnt mit der geistigen Einstellung und unmittelbar vor der Haustüre.

Bildunterschrift:
Mit dem Wegfall der Grenzanlagen in Tschechien 1990 hat der Luchs auch den Bayerischen Wald als angestammten Lebensraum zurück erobert.
Foto Pöhlmann


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